SL - Urlaubsplaner

Software zur Verwaltung von An- und Abwesenheitszeiten im Privat- wie Unternehmensumfeld.

NEWS: Neues Gesetz zur Zeiterfassung: Wie der SL-Urlaubsplaner Ihr Unternehmen unterstützt


Gesetzeskonforme Zeiterfassung:

Seit einigen Monaten ist es offiziell: Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Regelung verabschiedet, die Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen.

Diese neue Regelung ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness im Arbeitsleben. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um mögliche Prüfungen und Sanktionen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang bietet die Software "SL-Urlaubsplaner" eine umfassende Lösung zur effizienten und gesetzeskonformen Zeiterfassung.

Die Notwendigkeit der Arbeitszeiterfassung

Die Einführung dieser gesetzlichen Regelung zur Zeiterfassung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 (C-55/18), das besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen. Dies dient mehreren Zwecken:

  • Transparenz: Arbeitnehmer haben Anspruch auf transparente und nachvollziehbare Arbeitszeitaufzeichnungen. Dies fördert das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Schutz der Arbeitnehmerrechte: Durch die genaue Erfassung von Arbeitszeiten können Überstunden, Pausen und Ruhezeiten besser kontrolliert und somit die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden.
  • Rechtskonformität: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In Deutschland sind diese Vorgaben im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankert. Das ArbZG schreibt unter anderem vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf (§3 ArbZG), wobei Ausnahmen möglich sind, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschreitet (§3 ArbZG).

Funktionen des SL-Urlaubsplaners

Der SL-Urlaubsplaner bietet eine Vielzahl von Funktionen, die weit über die einfache Zeiterfassung hinausgehen:

  • Stundenerfassung: Erfassung der täglichen Arbeitsstunden.
  • Anwesenheits- und Abwesenheitserfassung: Dokumentation der Anwesenheit, Abwesenheit und der Gründe hierfür (z.B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung).
  • Fehlzeitenmanagement: Verwaltung von Fehlzeiten mit detaillierten Begründungen und Dokumentationen.
  • Schichtplanung: Planung und Verwaltung von Schichten, um reibungslose Betriebsabläufe zu gewährleisten.
  • Urlaubsverwaltung: Beantragung und Genehmigung von Urlauben mit vollständiger Übersicht der Urlaubsansprüche und -stände.
  • Zusatzfunktionen: Neben der Zeiterfassung bietet die Software zahlreiche weitere Funktionen, die den Arbeitsalltag erleichtern.

Einfache und flexible Nutzung

Der SL-Urlaubsplaner ist sowohl für kleine Teams als auch für große Konzerne geeignet. Die Software kann individuell angepasst werden, um den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht zu werden. Eine kostenfreie Nutzung ist für bis zu zwei Benutzer-Konten möglich, wodurch ein sofortiger Einstieg erleichtert wird. Für größere Teams und komplexe Anforderungen stehen erweiterte Funktionen und maßgeschneiderte Lösungen zur Verfügung.

Mögliche Prüfungen und Konsequenzen

Unternehmen sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Zeiterfassung regelmäßig überprüft werden kann. Bei Verstößen könnten Unternehmen dazu aufgefordert werden, ihre Prozesse anzupassen und nachzubessern. Eine umfassende und zuverlässige Lösung wie der SL-Urlaubsplaner hilft dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden und somit möglichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

Unterstützung und Beratung

Sollten Sie Fragen zur Implementierung und Nutzung der Software haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unser Team unterstützt Sie dabei, den SL-Urlaubsplaner optimal in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Testen Sie den Funktionsumfang unserer Software kostenlos und unverbindlich:
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